Grenzüberschreitende Dienstleistungen & Geschäfte

Ihre Adresse für Internationales Steuerrecht in Dinslaken

WOLTAX Steuerberatung hat sich auf verschiedene steuerliche und betriebswirtschaftliche Gebiete spezialisiert. Dazu zählt unter anderem das Internationale Steuerrecht. Dieser Bereich hat im Zuge der letzten Jahrzehnte immer mehr an Bedeutung gewonnen, denn auch viele kleinere Unternehmen unterhalten inzwischen geschäftliche Beziehungen auf internationaler Ebene. Damit Sie die Vorteile der globalisierten Wirtschaftswelt effektiv nutzen können, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise mit Rat und Tat zur Seite.

Beratung zu grenz­überschreitenden Sachverhalten

Personen, Einkommens- und Vermögensquellen werden nach dem Quellen- sowie Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip besteuert. Das birgt die Gefahr der Doppelbesteuerung, deren Vermeidung jedoch im Rahmen des Internationalen Steuerrechts geregelt ist. Denn wer möchte schon gern doppelte Abgaben leisten? In unseren Beratungsgesprächen schaffen unsere Expertinnen und Experten für Sie die notwendigen Strukturen, um Konflikte zu vermeiden, Risiken zu minimieren und die steuerliche Belastung auf das zutreffende Maß zu begrenzen. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit bei Ihren Auslandsgeschäften oder „Cross Border”-Tätigkeiten und sorgt dafür, dass Sie das Beste aus Ihren Aktivitäten herausholen.

Vermeiden Sie Risiken im internationalen Geschäft, indem Sie sich von WOLTAX Steuerberatung ausführlich beraten lassen. Insbesondere wenn Sie in grenznahen Regionen als Unternehmer tätig sind, können Aufträge im Nachbarland attraktiv sein. Vom Ruhrgebiet ist es beispielsweise nicht weit bis in die Niederlande. Damit Ihre grenzüberschreitenden Betätigungen auch lukrativ bleiben, müssen Steuerrisiken minimiert werden. Dabei geht es vor allem darum, eine Doppelbesteuerung im In- und Ausland zu vermeiden. Überdies sollte die gesamte Steuerlast so gering wie möglich gehalten werden, damit sich die Auslandsgeschäfte für Sie lohnen. Nehmen Sie sich daher vorher die Zeit und lassen Sie sich von uns steuerlich beraten, bevor Sie Ihre Güter oder Ihre Handwerksleistung ins Ausland verkaufen.

Grundlage des Internationalen Steuerrechts

Es gibt vier Säulen, auf die sich das Internationale Steuerrecht hierzulande stützt: auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf die Vorschriften des EU-Rechts für die direkten Steuern, auf das Außensteuergesetz sowie auf weitere nationale Vorschriften mit Auslandsbezug. Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, kümmern wir uns um die relevanten steuerlichen Fragen, damit Sie nur so viel Steuern, wie notwendig, zahlen. Für Laien kann es im Dschungel der Steuergesetze nämlich schnell undurchsichtig werden. Nachdem wir uns bereits seit vielen Jahren in unserem Arbeitsalltag mit dem Internationalen Steuerrecht beschäftigen, kennen wir uns auf diesem Gebiet dagegen aus. Profitieren Sie von unserem Know-how und lassen Sie sich in unserer Dinslakener Kanzlei ausführlich von unseren Steuerexpertinnen und -experten beraten.

Doppelbesteuerungen lassen sich vermeiden!

Abhängig davon, in welchem Land eine steuerpflichtige Person ihren Wohnsitz oder ihre Einkommensquelle hat, kann es zu einer doppelten Steuerlast für ein und denselben Sachverhalt kommen, denn jeder Staat erhebt eigene Steueransprüche. Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, dass nach Möglichkeit niemand mehrfach zur Kasse gebeten werden kann. Mittels verschiedener Methoden – Anrechnungs-, Abzugs-, Pauschalierungs-, Freistellungs- oder Erlassmethode – lässt sich vermeiden, dass dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.

Sie brauchen Unterstützung im Bereich Internationales Steuerrecht?

Gern stehen wir Ihnen in unserem Büro in Dinslaken mit unserer Expertise zur Verfügung und erklären Ihnen, welche Gesetze und Vorschriften bei der Besteuerung von grenzüberscheitenden Sachverhalten zu beachten sind. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Informationen zu unserem gesamten Angebot im Bereich Steuerberatung erhalten Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Das Internationale Steuerrecht, auch bekannt als Außensteuerrecht, umfasst alle Normen des deutschen Steuerrechts, die einen internationalen, grenzüberschreitenden Bezug haben. Es regelt insbesondere die Steuerpflicht bei Einkünften, für die in mehr als einem Land Steuern erhoben werden.

Dazu zählen alle Sachverhalte, die einen Auslandsbezug aufweisen.

Die Grundlage bilden als völkerrechtliche Verträge die Doppelbesteuerungsabkommen der einzelnen Staaten, welche zumeist auf dem OECD-Musterabkommen basieren, das deutsche Außensteuergesetz, das EU-Recht in Bezug auf die direkte und indirekte Besteuerung in der EU sowie die nationalen Prinzipien zur Abgrenzung der Besteuerungsbefugnisse einzelner Staaten.

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen verschiedenen souveränen Staaten. Sie sollen bei grenzüberschreitenden Geschäften vermeiden, dass dieselben Einkünfte doppelt oder sogar mehrfach steuerlich belastet werden. Es greift, wenn zwei oder mehr Länder das Recht haben, denselben steuerlichen Sachverhalt, z.B. Einkunftserzielungen oder eine Erbschaft zu besteuern.