WOLTAX Steuerberatung begleitet Sie bei Steuerstrafverfahren
Steuerrechtlicher Beistand in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten
In den Fokus der Finanzbehörden zu geraten, kann relativ schnell passieren und ist nicht immer ein Zeichen krimineller Energie. Denn um Steuerplanung, -deklaration, -Controlling oder Steuerrisikomanagement richtig durchzuführen, braucht es Erfahrung und Know-how. Oft ist mangelnde Kompetenz schuld, dass Personen, denen ein Unternehmen gehört, Ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig, ungenügend oder gar nicht nachkommen. Privatpersonen sind sich häufig nicht bewusst, dass Erbschaft oder Vermögenswerte im Ausland, zum Beispiel durch ein Wertpapierdepot, bereits zu einem Risiko führen können.
Falls für Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet wird oder bereits läuft, unterstützt Sie WOLTAX Steuerberatung in Dinslaken vollumfänglich und begleitet Sie aktiv im gesamten Prozess. Dabei können Sie gleichermaßen auf die qualifizierte Betreuung wie dem zu jeder Zeit diskreten Beistand vertrauen. Nach § 57 des Steuerberatungsgesetzes unterliegen wir einer standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.
Selbstanzeige – ja oder nein?
Befürchten Sie ein Steuerstrafverfahren, weil Sie nicht alle Einkünfte erklärt haben, kann eine Selbstanzeige unter gewissen Umständen eine ruf- und geschäftsschädigende Straf- und Bußgeldverfolgung abwenden. Beachten Sie, dass die Selbstanzeige vor der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfolgen muss, damit sie wirksam ist. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation in einem Erstgespräch zu erörtern. Darüber hinaus beraten wir Sie ausführlich zu den zur Verfügung stehenden Maßnahmen und zeigen mögliche Risiken auf. Auch bei einer Selbstanzeige sind wir als kompetenter Partner stets an Ihrer Seite.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Dinslaken. Wir sind telefonisch oder über unser Kontaktformular erreichbar.
Informationen zu unseren weiteren Leistungen im Bereich Steuerberatung erhalten Sie hier.
Folgen eines Steuerstrafverfahrens
Die Steuerhinterziehung ist die bekannteste Steuerstraftat. Zu den weiteren Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind, zählen etwa Schmuggel, Bannbruch, Steuerzeichenfälschung und Steuerhehlerei. Wer eine dieser Taten begeht, muss je nach Ausmaß der unerlaubten Handlung mit schwerwiegenden Folgen rechnen, etwa Geld- und Haft- oder Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Denn Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr.