WOLTAX Steuerberatung begleitet Sie bei Steuerstrafverfahren

Steuerrechtlicher Beistand in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten

In den Fokus der Finanzbehörden zu geraten, kann relativ schnell passieren und ist nicht immer ein Zeichen krimineller Energie. Denn um Steuerplanung, -deklaration, -Controlling oder Steuerrisikomanagement richtig durchzuführen, braucht es Erfahrung und Know-how. Oft ist mangelnde Kompetenz schuld, dass Personen, denen ein Unternehmen gehört, Ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig, ungenügend oder gar nicht nachkommen. Privatpersonen sind sich häufig nicht bewusst, dass Erbschaft oder Vermögenswerte im Ausland, zum Beispiel durch ein Wertpapierdepot, bereits zu einem Risiko führen können.

Falls für Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet wird oder bereits läuft, unterstützt Sie WOLTAX Steuerberatung in Dinslaken vollumfänglich und begleitet Sie aktiv im gesamten Prozess. Dabei können Sie gleichermaßen auf die qualifizierte Betreuung wie dem zu jeder Zeit diskreten Beistand vertrauen. Nach § 57 des Steuerberatungsgesetzes unterliegen wir einer standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.

Selbstanzeige – ja oder nein?

Befürchten Sie ein Steuerstrafverfahren, weil Sie nicht alle Einkünfte erklärt haben, kann eine Selbstanzeige unter gewissen Umständen eine ruf- und geschäftsschädigende Straf- und Bußgeldverfolgung abwenden. Beachten Sie, dass die Selbstanzeige vor der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfolgen muss, damit sie wirksam ist. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation in einem Erstgespräch zu erörtern. Darüber hinaus beraten wir Sie ausführlich zu den zur Verfügung stehenden Maßnahmen und zeigen mögliche Risiken auf. Auch bei einer Selbstanzeige sind wir als kompetenter Partner stets an Ihrer Seite.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Dinslaken. Wir sind telefonisch oder über unser Kontaktformular erreichbar.

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Folgen eines Steuerstrafverfahrens

Die Steuerhinterziehung ist die bekannteste Steuerstraftat. Zu den weiteren Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind, zählen etwa Schmuggel, Bannbruch, Steuerzeichenfälschung und Steuerhehlerei. Wer eine dieser Taten begeht, muss je nach Ausmaß der unerlaubten Handlung mit schwerwiegenden Folgen rechnen, etwa Geld- und Haft- oder Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Denn Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr.

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Häufig gestellte Fragen

Bei einem Steuerstrafverfahren wird durch die Finanzbehörde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anlass ist ein Verdacht auf eine Steuerstraftat.

Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Zu den weiteren Delikten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind, gehören Steuerzeichenfälschung, Schmuggel, Steuerhehlerei und Bannbruch.

Wie hoch die Geldstrafe bei Steuerhinterziehung ausfällt, richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern. Sie wird in Form von Tagessätzen angegeben. Eine Haftstrafe kann bereits ab einer Summe von 100.000 Euro hinterzogener Steuern verhängt werden.

Als erstes erfolgt die Ermittlung durch die Steuerfahndung, also dem Finanzamt. Bestätigt sich dabei der Verdacht auf eine Steuerstraftat, wird ein Zwischenverfahren eingeleitet. Kommt es daraufhin zur Anklage, wird eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht eröffnet.