Wir begleiten Ihr Steuerstrafverfahren
Steuerrechtlicher Beistand privat und geschäftlich
In den Fokus der Finanzbehörden zu geraten, kann relativ schnell passieren und ist nicht immer ein Zeichen krimineller Energie: Wenn Steuerplanung, -deklaration, -Controlling oder Steuerrisikomanagement nicht oder mit mangelnder Kompetenz durchgeführt werden. Privatpersonen sind sich häufig nicht bewusst, dass Erbschaft oder Vermögenswerte im Ausland, z.B. durch ein Wertpapierdepot, bereits zu einem Risiko führen können.
In diesen und ähnlichen Fällen unterstützt Sie Ihre WOLTAX Steuerberatung vollumfänglich und begleitet Sie aktiv im gesamten Steuerstrafverfahren. Dabei können Sie gleichermaßen der qualifizierten Betreuung, wie dem zu jeder Zeit diskreten Beistand vertrauen. Nach § 57 des Steuerberatungsgesetzes unterliegen wir einer standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.

Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige
Befürchten Sie aufgrund von nicht erklärten Einkünften ein Steuerstrafverfahren, kann eine Selbstanzeige unter gewissen Umständen eine ruf- und
geschäftsschädigende Straf- und Bußgeldverfolgung abwenden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation in einem Erstgespräch zu erörtern. Darüber hinaus beraten wir Sie ausführlich zu den zur Verfügung stehenden Maßnahmen und zeigen mögliche Risiken auf. Auch bei einer Selbstanzeige sind wir als
kompetenter Partner stets an Ihrer Seite.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir sind telefonisch oder über unser Kontaktformular erreichbar.